Selbständigkeit als Kindertagespflegeperson

Nach den Buchstaben des Gesetzes sind wir seit dem 01.01.2009 freiberuflich selbständig in unserer Tätigkeit als Kindertagespflegepersonen. Leider verstehen immer noch viele Jugendämter bzw. Träger nicht, was das bedeutet und versuchen wissentlich oder unwissentlich, unsere Weisungsfreiheit oder Vertragsfreiheit zu beschneiden. Leider bleibt das aufgrund der Unwissenheit vieler Kolleg*innen allzu oft ungestraft. Sie glauben oft sogar selbst, nicht richtig selbständig zu sein. Und das sind wir auch nicht mehr, wenn wir uns sagen lassen, welche Kinder wir wie zu betreuen haben und welche Verträge wir zu benutzen haben. Dann sind wir sehr schnell scheinselbständig, und es kommt das örtliche Jugendamt oder die Träger teuer zu stehen, wenn ein entsprechendes Statusfeststellungsverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu dieser Schlussfolgerung kommt. Es ist ja ein gern zitierter Satz, dass Jugendämter und Träger nur bei den finanziellen Risiken ganz genau wissen, dass wir selbständig sind. Unsere mit der Selbständigkeit verbundenen Rechte sind an diesen Stellen nicht ganz so präsent. Es ist daher eines der wichtigsten Ziele von Leuchtsterne, diese Situation zu verändern.
Neue Kolleg*innen haben bessere Chancen, im Rahmen der QHB-Ausbildung mehr über ihre Selbständigkeit zu erfahren, denn dort ist viel Raum dafür eingeplant. Natürlich braucht es dann auch noch Dozent*innen mit den nötigen Kenntnissen.
Leuchtsterne stellt an dieser Stelle den von der 1. Vorsitzenden Dipl.-Päd. Claudia Engelberts verfassten Wegweiser zur Existenzgründung zu Verfügung. Er enthält viele wichtige Hinweise und ist ein nützliches Handbuch auf dem Weg in die Selbständigkeit als Kindertagespflegeperson.

 

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